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LAG Hamm, 02.05.2007 - 18 Sa 1919/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Ordentliche Kündigung, Vertretung eines Vereins bei Ausspruch der Kündigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 26 Abs. 2 Satz 1, § 58 Nr. 3 BGB
Ordentliche Kündigung, Vertretung eines Vereins bei Ausspruch der Kündigung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollmacht zur Vertretung eines Vereins bzgl. des Ausspruchs von Kündigungen; Bedeutung einer Befugnis der Vorstandsmitglieder zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung des Vereins
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigung durch Vereinsvorstand - Wirksamkeit
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Kündigung durch geschäftsführenden Vereinsvorstand ohne erkennbare Bevollmächtigung durch zweiten geschäftsführenden Vorstand
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Ohne Vertretungsberechtigung ist eine Kündigung unwirksam
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 15.11.2006 - 8 Ca 3498/06
- LAG Hamm, 02.05.2007 - 18 Sa 1919/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 162/04
Schriftform
Auszug aus LAG Hamm, 02.05.2007 - 18 Sa 1919/06
Die gesetzliche Schriftform nach § 623 BGB setzt voraus, dass die Urkunde erkennen lässt, dass die jeweils Unterzeichnenden in Vollmacht bzw. Ermächtigung für das geschäftsführende Vorstandsmitglied handeln wollten, welches die Kündigung nicht unterzeichnet hat (vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 161/04 - NZA 2005, 865). - KG, 06.12.1977 - 1 W 2603/77
Auszug aus LAG Hamm, 02.05.2007 - 18 Sa 1919/06
Zum Vorstand nach § 26 BGB gehört nur, wer zur Vertretung des Vereins satzungsmäßig befugt ist (…vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 26 Rdnr. 2; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 06.12.1977 - 1 W 2603/77 - OLGZ 78, 272).